1. Wie viele Jahre Erfahrung haben Sie im deutschen Arbeitsrecht, insbesondere mit internationalen Unternehmen?
Ich bin seit 2003 im Arbeitsrecht tätig und habe seit 2005 den Fachanwaltstitel – Fachanwältin für Arbeitsrecht. Genauso lange berate ich international Unternehmen im deutschen Arbeitsrecht. Ich betreibe die Internetseiten LabourLaw Service Germany – Law firm for German labour law und http://www.contract-management.pro. Auf diesen Internetseiten biete ich Services für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) im In- und Ausland an, die Arbeitsverträge benötigen oder sollte es zum Streit kommen Unterstützung benötigen bei der Trennung von Mitarbeitenden. Ich arbeite eng zusammen mit Claudia Bosenius der Inhaberin von https://www.payroll-service-germany.com.
Ich habe lange als General Counsel, Leiterin Recht, Compliance & Commercial für das international agierende Maschinen- und Anlagenbau Unternehmen Zeppelin Systems GmbH & Co. KG gearbeitet und war die erste Prokuristin dort.
2. Welche Arten von ausländischen Firmen haben Sie bisher vertreten, und aus welchen Ländern stammen diese typischerweise?
Es handelt sich um ganz unterschiedliche Unternehmen aus der Medizintechnik, Sicherheitstechnik, Industrie ebenso wie Start Ups.
Die Länder variieren von Frankreich, Italien, UK, Dänemark, Polen, Portugal, aber auch den USA.
Ziel dieser Unternehmen ist es sich den Deutschen Markt zu erschließen oder auszubauen, um Ihre Produkte zu verkaufen.
3. Wie unterstützen Sie Unternehmen bei der Einhaltung der deutschen Arbeitsgesetze, die sich von denen in anderen Ländern unterscheiden könnten?
Unternehmen können mich zu allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen kontaktieren. Üblicherweise erstelle ich Arbeitsverträge und unterstütze Unternehmen, wenn es nicht so gut läuft und ggf. eine Trennung vom Mitarbeitenden ansteht.
Ich begleite Unternehmen also von der Einstellung Deutscher Mitarbeitender bis zu deren Ausscheiden.
4. Haben Sie Erfahrung mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen für internationale Mitarbeiter, die in Deutschland tätig sind?
Grundsätzlich habe ich häufig bei grenzüberschreitenden Sachverhalten die Wahl, welches Recht gelten soll.
Die Wahl des anwendbaren Rechts ist grundsätzlich möglich, insbesondere wenn der Arbeitsvertrag grenzüberschreitend ist oder der Arbeitnehmer in einem anderen Land als dem des Unternehmens arbeiten soll.
Dennoch sind zwingende Vorschriften des Arbeitsrechts des Arbeitsortes (z. B. deutsches Arbeitsrecht, wenn der Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet) nicht durch eine Wahl des Rechts zu umgehen.
In jedem Fall muss der Schutz des Arbeitnehmers im jeweiligen Arbeitsland beachtet werden.
Die Gestaltung solcher Verträge gehört zu meiner Kernkompetenz.
Soweit es um Entsendungen geht arbeite ich eng mit https://www.payroll-service-germany.com
5. Wie gehen Sie mit Kündigungsschutzstreitigkeiten um, insbesondere wenn ein ausländisches Unternehmen involviert ist?
Häufig ist in diesen Fallkonstellationen das Kündigungsschutzgesetz gar nicht anwendbar, zum Einen weil das ausländische Unternehmen in Deutschland keinen Betrieb hat und auch die Anzahl der Mitarbeitenden regelmäßig unter 10 Personen liegt.
6. Wie beraten Sie Firmen bei der Einstellung von Mitarbeitern aus dem Ausland, z. B. in Bezug auf Visa oder Arbeitserlaubnisse?
In diesen Fragen arbeite ich eng zusammen mit https://www.payroll-service-germany.com
7. Welche Erfahrungen haben Sie mit der Vertretung von Unternehmen vor deutschen Arbeitsgerichten?
Die meisten Streitigkeiten werden außergerichtlich mit einem Vergleich beendet. Sollte sich der Mitarbeitende mit Wohnsitz in Deutschland entscheiden Klage vor dem Arbeitsgericht zu erheben ist diese häufig nicht erfolgreich, weil es bei einer Kündigungsschutzklage zumeist an den Voraussetzungen fehlt, wie schon unter 5. dargestellt. Dennoch ist es vor Deutschen Arbeitsgerichten üblich sich zu einigen. Selten verlässt man den Gerichtssaal ohne einen Vergleich.
Immer wieder erlebe ich vor Gericht eine Voreingenommenheit gegen ausländische Arbeitgeber. Je nachdem wie der Mitarbeitende argumentiert entsteht zuweilen eine richtige Stimmung, in der er oder sie sich als Opfer von Arbeitgeber Willkür darstellt. Dennoch ist das Gericht natürlich zur Neutralität verpflichtet.
8. Wie gehen Sie mit sprachlichen oder kulturellen Unterschieden um, die bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Mandanten auftreten könnten?
Ein ganz spannendes Thema. Auch für Deutsche Unternehmen ist vielfach schwer nachvollziehbar warum das Deutsche Arbeitsrecht so komplex ist und es aus Gründen der Transparenz erforderlich ist lange Verträge abzuschließen. Wenn dann noch Gerichte bestimmte Formulierungen in Vertragsklauseln für intransparent, unangemessen etc. erklären und es passieren kann, dass eine Vertragsklausel, die gestern noch als wirksam erachtet worden wäre, heute schon einer gerichtlichen Überprüfung nicht mehr standhalten würde ist das für Unternehmen schwer nachvollziehbar.
Über die Formerfordernisse stolpern auch deutsche Unternehmen immer wieder.
Bei ausländischen Unternehmen kommt die sprachliche Hürde hinzu und dass das Deutsche Arbeitsrecht ganz oder in Teilen einfach anders funktioniert, als sie das aus den ihnen bekannten Rechtsordnungen kennen.
Ausländische Unternehmen wollen häufig gerne Wettbewerbsverbote und Abwerbeverbote in Verträge aufnehmen und wundern sich darüber, dass dies zwar möglich ist, jedoch mit Kompensationsansprüchen von Mitarbeitenden einhergeht. Auch die Formulierung von Bonusklauseln ist regelmäßig eine Herausforderung in Sachen Transparenz.
9. Haben Sie schon einmal Unternehmen bei der Umstrukturierung oder Massenentlassungen in Deutschland unterstützt?
Nein, die ausländischen Unternehmen die ich vertrete beschäftigen in Deutschland üblicherweise bis max. 10 Mitarbeitende.
10. Wie halten Sie sich über Änderungen im deutschen Arbeitsrecht auf dem Laufenden, und wie informieren Sie Ihre Mandanten darüber?
Durch Newsletter, Fachzeitschriften, gerichtliche Datenbanken und regelmäßige Schulungen. Diese sind auch erforderlich, um überhaupt den Fachanwaltstitel weiter tragen zu dürfen.
11. Können Sie uns bei der Einführung von Homeoffice-Regelungen oder hybriden Arbeitsmodellen unterstützen, die den deutschen Vorschriften entsprechen?
Ja gerne
12. Wie hoch ist Ihr Stundensatz, und bieten Sie auch Pauschalvereinbarungen für bestimmte Projekte an?
Mein Stundensatz für ausländische Unternehmen liegt bei 320 Euro netto. Umsatzsteuer fällig darauf in Deutschland nicht an. Pauschalvereinbarungen sind grundsätzlich denkbar.
13. Wie schnell reagieren Sie typischerweise auf Anfragen von Mandanten, insbesondere bei dringenden arbeitsrechtlichen Problemen?
In aller Regel beantworte ich Anfragen von potentiellen Mandanten und Mandanten prompt.
14. Haben Sie Erfahrung mit der Mediation oder außergerichtlichen Streitbeilegung im Arbeitsrecht?
Ich bin Wirtschaftsmediatorin. Die im Rahmen der Ausbildung zur Wirtschaftsmediatorin erworbenen Kompetenzen nutze ich bei Verhandlungen und dem Abschluss von Vergleichen, Vereinbarungen. Wie unter 7. schon gesagt werden die wenigsten Streitigkeiten wirklich vor Gericht ausgetragen. Persönlich empfehle ich Unternehmen sich mit dem Mitarbeitenden gut und fair zu einigen.
15. Wie würden Sie einem ausländischen Unternehmen erklären, warum das deutsche Arbeitsrecht als besonders mitarbeiterfreundlich gilt?
Innerhalb Europas besteht bei Unternehmen in der Regel aufgrund europäischen Arbeitsrechts ein gutes Verständnis, dass der Schutz von Mitarbeitenden eine zentrale Rolle spielt. Das deutsche Arbeitsrecht hat vielleicht den Ruf besonders Mitarbeitenden freundlich zu sein. Nach meinen Erfahrungen stehen viele europäische Rechtsordnungen dem jedoch wenig nach. Erklärungsbedürftig ist in aller Regel, dass das nachvertragliche Wettbewerbsverbot grundsätzlich Ausgleichszahlungen nach sich zieht. Auch eine einseitige Loslösung der Arbeitgebers von einer solchen nachvertraglichen Wettbewerbsklausel, die kürzer, als ein Jahr vor Ende des Arbeitsverhältnisses führt zu einem Anspruch des Mitarbeitenden auf eine solche Ausgleichszahlung.
16. Arbeiten Sie mit einem Netzwerk von Experten, z. B. Steuerberatern oder Fachleuten für Sozialversicherungen, zusammen?
Ja
17. Können Sie uns ein Beispiel nennen, wie Sie einem ausländischen Unternehmen bei einem konkreten arbeitsrechtlichen Problem geholfen haben?
Vielfach kommen HR Mitarbeitende auf mich zu, weil es zu Problemen mit langjährigen Mitarbeitenden kommt, die nicht mehr bereit sind sich in neue unternehmerische Entscheidungen einzufügen.
Hier ist trotz langjähriger guter Zusammenarbeit zumeist eine Trennung der Parteien mit vernünftigen Übergangsregelungen wie z.B. einer längeren Kündigungsfrist statt einer höheren Ausgleichszahlung eine gute Möglichkeit Störungen dauerhaft zu beheben. Beide Parteien lassen sich hierauf in aller Regel ein, um neue Wege einzuschlagen, statt weiter innerbetriebliche Kämpfe auszufechten, die Geld und Nerven kosten.

Besuchen Sie für weitere Informationen den umfangreichen Online-Auftritt der Kanzlei, zum Beispiel die Homepage der Anwaltskanzlei Schroeder-Rose, um mehr über Employment Law, Contract Management und die Besonderheiten des deutschen Rechts, soweit diese für internationale Firmen relevant sind, zu erfahren.